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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2002 - L 3 U 212/02   

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https://dejure.org/2002,24961
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2002 - L 3 U 212/02 (https://dejure.org/2002,24961)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.09.2002 - L 3 U 212/02 (https://dejure.org/2002,24961)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. September 2002 - L 3 U 212/02 (https://dejure.org/2002,24961)
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  • BSG, 11.09.2001 - B 2 U 34/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - Umweg - Wahlfreiheit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2002 - L 3 U 212/02
    Da diese Vorschriften inhaltlich im wesentlichen mit den früheren Regelungen des § 548 Abs. 1 Satz 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) und des § 550 Abs. 1 RVO übereinstimmen (vgl. BSG, Urt. v. 11. September 2001 - B 2 U 34/00 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 9 - mit Nachweisen zur Gesetzesbegründung), können zu ihrer Auslegung die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu den genannten Regelungen der RVO grundsätzlich herangezogen werden.

    Danach ist Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, dass das Verhalten, bei dem sich der Unfall ereignet hat, in einem inneren (sachlichen) Zusammenhang mit der Betriebstätigkeit steht, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSG, Urt. v. 11. September 2001 - B 2 U 34/00 R -).

    Bei der Feststellung des inneren Zusammenhangs zwischen dem zum Unfall führenden Verhalten und der Betriebstätigkeit geht es um die Ermittlung der Grenze, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSG, Urt. v. 11. September 2001 aaO m.w.N.).

    Maßgeblich ist dabei die Handlungstendenz des Versicherten, so wie sie insbesondere durch objektive Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (BSG, Urt. v. 11. September 2001 aaO m.w.N.).

    Voraussetzung hierfür ist allerdings wiederum, dass die private Besorgung im Bereich der Straße selbst, mithin "so im Vorbeigehen" erledigt wird (BSG, Urt. v. 11. September 2001 aaO m.w.N.).

    Lässt sich allerdings nicht feststellen, ob der Umweg im inneren Zusammenhang mit dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit stand oder nur geringfügig war, besteht kein Versicherungsschutz (BSG, Urt. v. 11. September 2001 aaO m.w.N.).

  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 29/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Unterbrechung - Handlungstendenz -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2002 - L 3 U 212/02
    Zwar ist der Versicherte auf dem Weg von oder zu dem Ort der Tätigkeit in der Regel im gesamten Bereich des öffentlichen Verkehrsraums geschützt; die Unterbrechung beginnt aber dann, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum verlassen hat, wobei es keinen Unterschied macht, ob er den Weg zu Fuß oder mit Hilfe eines Verkehrsmittels zurücklegt (BSG, Urt. v. 11. August 1998 - B 2 U 29/97 R - SozR 3-2200 § 550 Nr. 19 = NJW 1999, 84-86).

    Hingegen kann beispielsweise das Betanken eines Fahrzeugs an einer der heute üblichen Selbstbedienungstank-stellen schon aufgrund des damit verbundenen zeitlichen Aufwandes und des Umfanges der dafür notwendigen Verrichtungen nicht als eine nur geringfügige Unterbrechung angesehen werden (BSG, Urt. v. 11. August 1998 aaO m.w.N.).

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